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Frühsorger, Nicolas Alexander
Der Straftatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs gemäß § 176 StGB
Hartung-Gorre Verlag
978-3-86628-365-7
1. Aufl. 2011 / 280 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft. Band: 249

Mit der vorliegenden Arbeit soll die Forderung nach einem intensiveren strafrechtswissenschaftlichen Umgang mit dem Tatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs aufgegriffen und umgesetzt werden. Ausgangspunkt sind die durch das 6. StrafrechtsreformG9 1998, das SexualdelÄndG 2004 und das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie 2008 umgesetzten Änderungen innerhalb des § 176 StGB. Ein für die Arbeit wesentlicher Punkt ist, dass der Gesetzgeber mit der ständigen Überarbeitung des § 176 StGB neben einigen Verbesserungen auch eine Fülle von neuen Problemen geschaffen hat, weshalb von einer Erleichterung der Rechtsanwendung keine Rede sein kann. Dabei fällt insbesondere die zunehmende Verwendung von generalklauselartigen Begriffen auf. Bezeichnenderweise existiert für den Kernbegriff der „sexuellen Handlung“ in § 176 StGB keine Legaldefinition, weshalb er nicht unumstritten ist. Insgesamt merkt man dem Gesetz an dieser Stelle den großen zeitlichen wie politischen Druck an, unter dem es seinerzeit zustande gekommen ist. Der Stückwerkscharakter resultiert aus der Notwendigkeit eines politischen Kompromisses zwischen unterschiedlichen Ansichten und Positionen, bei denen der jeweils eigene Standpunkt nicht in ein systematisches Gesamtkonzept eingepasst werden konnte. Ähnlich der Querelen um § 9 StVollzG bei der späteren Behandlung von überführten Sexualstraftätern wirft dieser Umstand die Frage nach der konkreten Umsetzung der Vorschrift in der Praxis auf. Ziel der Arbeit ist es, den Tatbestand des § 176 StGB zu beschreiben, seine Grundstrukturen zu verdeutlichen und die bezüglich seiner Anwendung in der Praxis auftauchenden Probleme anhand ausgewählter Fallbeispiele zu beleuchten. Schließlich soll die Frage beantwortet werden, ob § 176 StGB de lege lata dazu geeignet ist, der mit seiner Schaffung und Überarbeitung verfolgten Intention des Gesetzgebers nach einem möglichst umfassenden Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen gerecht zu werden.